Messtellenbetrieb
Sie hören immer wieder etwas von der Digitalisierung der Energiewende?
Ein wesentlicher Baustein ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), welchem bereits am 2. September 2016 in Kraft getreten ist und die Vorgaben bezüglich Messung und Messstellenbetrieb bündelt. So werden in diesem Gesetz auch die Rahmenbedingungen der Digitalisierung des Messwesens gesteckt. Es definiert technische Anforderungen, die Finanzierung und die Datenkommunikation von "Digitalen Messsystemen".
Im Nachfolgenden geben wir, die KWH Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB), Ihnen einige Informationen rund um das Thema Messstellenbetrieb und Smart Meter.
Smart-Meter-Rollout bei der KWH Netz GmbH
Die KWH Netz GmbH wird sich als grundzuständiger Messstellenbetreiber an die zeitlichen Vorgaben des MsbG halten und somit entsprechend der gesetzlichen Vorgaben folgende Kundengruppen mit intelligenten Messsystem auszustatten:
- Verbraucher mit einem Jahresenergiebedarf von 6.000 kWh/a und mehr
- Erzeuger mit einer Einspeiseleistung von 7 kW und mehr
Es ist vorgesehen, dass alle aktuell bestehenden Zähler bis zum Jahr 2032 entweder gegen eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem ausgetauscht werden.
Sobald Ihr Zähler von dem Austausch betroffen ist, werden wir Sie entsprechend rechtzeitig darüber informieren und mit Ihnen alle weiteren Details abstimmen. Wir werden uns bemühen Ihnen den Rollout so angenehm wie möglich zu gestalten und die Umstellung Ihres Zählers mit Ihrem turnusmäßigen Eichwechsel in Übereinstimmung zu bringen. Sollte uns dies nicht immer gelingen, bitten wir Sie um Ihr Verständnis.
Preisblatt für den Messstellenbetrieb
Unterscheidung von Digitalen Messsystemen
Digitale Messsysteme lassen sich im Strombereich grundlegend in zwei Kategorien aufteilen:
1. moderne Messeinrichtungen (mME)
Diese Art von Zählern besitzen ein digitales Display und können den Verlauf Ihrer Zählerdaten bis zu 2 Jahre lang intern speichern. Sie sind allerdings nicht mit dem Internet verbunden und können somit keine Daten verschicken oder empfangen. Diese Zähler müssen, wie bisher, regelmäßig durch Sie oder einen Zählerableser der KWH Netz GmbH abgelesen werden.
2. intelligente Messsysteme (iMS)
Diese Zähler werden als oft als "Smart Meter" bezeichnet. Auch hier werden Ihre Zählerdaten digital dargestellt und können bis zu 2 Jahre auf dem Gerät gespeichert werden. Eine Zählerstandserfassung erfolg in einer 15-Minuten-Taktung. Im Unterschied zu den mME, können die iMS über ein Gateway und eine durch das BSI (Budesamt für Informationssicherheit) zertifizierte Datenverbindung Datenpakete senden und empfangen. Diese Datenpakete können nur durch zertifizierte und geprüfte Marktteilnehmer (z.B. Ihr Netzbetreiber oder Ihr Stromanbieter) eingesehen und verarbeitet werden.
Fragen und Antworten
Falls Sie weitere Informationen zu den Themen Smart-Meter-Rollout oder Datensicherheit im Messwesen haben möchten, finden Sie auf den Seiten des Bundesinisteriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) oder des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) sehr gute Darstellungen über das gesamte Thema.
Gerne können Sie auch sämtliche Fragen jederzeit über die bekannten Wege und Kontaktdaten an uns stellen.