Gesetzl. Regelung und Entgeltverrechnung
Jahresmehr- und Jahresmindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der mit dem Lieferanten kommunizierten, prognostizierten Energie und der vom Endverbraucher tatsächlich bezogenen Energie.
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach § 13 NZV auf Grundlage monatlicher Marktpreise und je Abrechnungsjahr zu den genannten einheitlichen Preisen.
Die KWH Netz GmbH verrechnet die Jahresmehr- und Jahresmindermengen jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres. Als zu verrechnender Arbeitspreis wird der arithmetische Mittelwert der zwölf Monatswerte zugrunde gelegt.
Die Preise sind reine Energiepreise zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.