Mehr Transparenz: das Energiedienstleistungsgesetz

Am 12.11.2010 ist ein neues Energiedienstleistungsgesetz in Kraft getreten. Dessen Ziel ist es, die "Effizienz der Energienutzung durch Endkunden (...) mit Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam zu steigern".

Hierzu gibt es eine ganze  Reihe von Maßnahmen. Für den Endkunden sollen außerdem sämtliche Energiedienstleistungen transparenter werden.

Kontaktinformationen über Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von wirksamen Energieeffizienzmaßnahmen sowie deren Angeboten, stellt die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) in einer Anbieterliste zur Verfügung.

Diese Liste und weitere Informationen finden Sie unter http://www.bfee-online.de.

Informationen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, erhalten Sie z.B. auf folgenden Internetseiten:

http://www.ganz-einfach-energiesparen.de
http://www.energieeffizienz-online.info
http://www.initiative-energieeffizienz.de
http://www.zukunft-haus.info