Grundversorgung

Nach §36 Abs.2 EnWG wird das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert für einen Zeitraum von drei Jahren als Grundversorger festgelegt.

Im Netzgebiet der KWH Netz GmbH wurde zum 01.07.2021 festgestellt, dass die Grundversorgung für drei Jahre (2022, 2023 und 2024) durch die Kraftwerke Haag GmbH sichergestellt wird.

Im Netzgebiet der KWH Netz GmbH wurde zum 01.07.2024 festgestellt, dass die Grundversorgung für drei Jahre (2025, 2026 und 2027) durch die Kraftwerke Haag GmbH sichergestellt wird.

Entsprechende Tarife und Bedingungen finden Sie auf der Internetseite der Kraftwerke Haag GmbH unter www.kraftwerke-haag.de/grundversorgung

Weitere Informationen finden Sie im Energiewirtschaftsgesetz - EnWG §36 - §38 (www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005), sowie in der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV (www.gesetze-im-internet.de/stromgvv).

Eine Ersatzversorgung (bei leistungsgemessenen Kunden) ist grundsätzlich für 3 Monate befristet, danach wird ein bestehender Anschluss unterbrochen. (§38 Abs. 2 EnWG)