Musterverträge

Vereinbarung zum elektronischen Datenaustausch

Die "EDI-Vereinbarung" legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

Unter Kontakt finden Sie die Kontaktdaten der KWH Netz GmbH und das entsprechende edifact-Zertifikat.

Lieferantenrahmenvertrag & Netznutzungsvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag vermittelt dem Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der KWH Netz GmbH.

Der Netznutzungsvertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der KWH Netz GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, die den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz betreffen und die Entnahme elektrischer Energie zum Zweck haben.

Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Stromliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Stromlieferanten.

Es werden die Vertragsmuster der Bundesnetzagentur verwendet.

Als Zuornungsvereinbarung wird ein Mustervertrag bereitgestellt.

Nutzen Sie im Falle einer Sperrung unseren aktuellen Sperrauftrag.

Anschlussnutzungsvertrag

Gegenstand dieses Vertrages ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der KWH Netz GmbH geschlossen.

Messrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister im Zusammenhang mit der Durchführung der Messung im Sinne des § 3 Nr. 26 c EnWG und zwar unabhängig von der Energieflussrichtung.

Es wird ein Mustervertrag bereitgestellt.

Messstellenrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs gemäß § 3 Nr. 26 b EnWG und gegebenenfalls der Messung gemäß § 3 Nr. 26 c EnWG durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.

Es wird ein Mustervertrag bereitgestellt.