Verlustenergie
Zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste hat die KWH Netz GmbH jährlich einen Verlustenergiefahrplan zu beschaffen.
Die Behandlung von Netzverlusten ist dem § 10 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zu entnehmen.
§ 17 Abs. 2 Nr. 1 - 7 StromNZV
Die KWH Netz GmbH ist gemäß §17 Abs 2 Nr 1 – 7 StromNEV verpflichtet, die nachstehenden Daten zu veröffentlichen.