Nulleinspeisung Ihrer EEG-Anlage

Für Anlagenbetreiber, die eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung vom 16.07.2021 (EEG) im Netzgebiet der KWH Netz GmbH betreiben, besteht die Möglichkeit Ihre Anlage als "Nulleinspeisung" zu betreiben. Der Anlagenbetreiber wird den in dieser Anlage erzeugten Strom nicht in das Netz des Netzbetreibers einspeisen und keine Leistungen des Netzbetreibers nach dem EEG beanspruchen. Jedoch hat der Anlagenbetreiber so die Möglichkeit seinen erzeugten Strom innerhalb der eigenen Kundenanlage zu nutzen.

technische Voraussetzung

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  1. Die installierte Anlagenleistung ist auf maximal 25 kWp begrenzt.
  2. Eine „Nulleinspeisung“ darf nur bei Einzelanlagen angewendet werden.
  3. Es muss eine zertifizierte PAV, E - Überwachung, welche auf 0% einzustellen ist, installiert werden.
  4. Am Anschluss der Anlage ist ein Zweirichtungszähler zu installieren