Leitfaden Ladeeinrichtung

Wichtige Information

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich anmeldepflichtig. Bei Ladeeinrichtungen größer 12 kVA ist der Anschluss anmelde- und zustimmungspflichtig. Bitte wenden Sie sich für die Installation und ggf. Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung deshalb an einen eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb.

Schritt 1:

Sofern für den Anschluss der Ladeeinrichtung eine Leistungserhöhung Ihres bestehenden Hausanschlusses erforderlich wird, ist diese in jedem Fall vorab durch Einreichung der Formulare Anmeldung zum Netzanschluss und Datenblatt Ladeeinrichtungen durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen zu beantragen.

Ladeeinrichtungen bis 12 kVA:
Lassen Sie uns nach der Installation die Inbetriebsetzungsanzeige und das Datenblatt Ladeeinrichtungen vorzugsweise per Email vollständig ausgefüllt durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen zukommen.

Ladeeinrichtungen ab 12 kVA:
Beantragen Sie den Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung, indem Sie uns das Formular Anmeldung zum Netzanschluss und das Datenblatt Ladeeinrichtungen vorzugsweise per Email vollständig ausgefüllt durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen zukommen lassen.

Schritt 2:

Ladeeinrichtungen bis 12 kVA:
Sofern keine Leistungserhöhung Ihres Hausanschlusses erforderlich ist, sind keine weiteren Schritte mehr notwendig. Ihre Ladeeinrichtung kann sofort genutzt werden.
Sofern eine Leistungserhöhung Ihres Hausanschlusses erforderlich ist, erhalten Sie von uns ein Angebot über die Kosten für die Umsetzung der Leistungserhöhung inkl. eventuell anfallender Baukostenzuschüsse, sowie einen neuen Netzanschlussvertrag.

Ladeeinrichtungen ab 12 kVA:
Sofern keine Leistungserhöhung Ihres Hausanschlusses erforderlich ist, führen wir lediglich eine Prüfung der Netzverträglichkeit der von Ihnen beantragten Ladeeinrichtung durch und informieren Sie schriftlich über das Ergebnis. Bei einem negativen Ergebnis kann am beantragten Anschlussort keine Ladeeinrichtung > 12 kVA betrieben werden.
Sofern eine Leistungserhöhung Ihres Hausanschlusses erforderlich ist, erhalten Sie bei positiver Netzverträglichkeit zudem ein Angebot über die Kosten für die Umsetzung der Leistungserhöhung inkl. eventuell anfallender Baukostenzuschüsse, sowie einen neuen Netzanschlussvertrag.

Schritt 3:

Ladeeinrichtungen bis 12 kVA:
Sofern eine Leistungserhöhung Ihres Hausanschlusses erforderlich ist, beauftragen Sie bitte dessen Umsetzung durch Rücksendung der unterschriebenen Zweitschriften von Angebot und Netzanschlussvertrag per Post oder Fax.

Ladeeinrichtungen ab 12 kVA:
Sofern keine Leistungserhöhung Ihres Hausanschlusses erforderlich ist und Sie ein positives Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung erhalten haben, reichen Sie bitte nach Installation Ihrer Ladeeinrichtung die Inbetriebsetzungsanzeige vorzugsweise per Email vollständig ausgefüllt durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen bei uns ein.
Sofern eine Leistungserhöhung Ihres Hausanschlusses erforderlich ist und Sie ein positives Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung erhalten haben, beauftragen Sie bitte die Umsetzung der Leistungserhöhung durch Rücksendung der unterschriebenen Zweitschriften von Angebot und Netzanschlussvertrag per Post oder Fax.

Schritt 4:

Ladeeinrichtungen bis 12 kVA:
Sofern eine Leistungserhöhung Ihres Hausanschlusses erforderlich ist, wird diese nach Auftragserteilung in Abstimmung mit Ihnen ausgeführt. Anschließend reichen Sie bitte nach Installation Ihrer Ladeeinrichtung die Inbetriebsetzungsanzeige vorzugsweise per Email vollständig ausgefüllt durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen bei uns ein.

Ladeeinrichtungen ab 12 kVA:
Sofern eine Leistungserhöhung Ihres Hausanschlusses erforderlich ist und Sie ein positives Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung erhalten haben, wird die Leistungserhöhung nach Auftragserteilung in Abstimmung mit Ihnen ausgeführt. Anschließend reichen Sie bitte nach Installation Ihrer Ladeeinrichtung die Inbetriebsetzungsanzeige vorzugsweise per Email vollständig ausgefüllt durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen bei uns ein.