Netzengpassmanagement

(§15 Abs. 4 StromNZV)

Gemäß § 15 StromNZV sind Elektrizitätsverteilnetzbetreiber zum Engpassmanagement verpflichtet.

Das Stomnetz ist für die anfallenden Leistungsanforderungen ausreichend dimensioniert.
Im Netzgebiet der KWH Netz GmbH bestehen keine Engpässe, die eine Bewirtschaftung der verfügbaren Leistungskapazitäten erforderlich machen.

Im Falle von geplanten und ungeplanten Netzengpässen oder -störungen informieren wir Sie entsprechend über den aktuellen Stand der Maßnahmen.

Netzengpässe

Datum Zeitraum Betroffenes Gebiet
22.03.2024 08:50 - 09:30 Uhr Gebiet des UW Altdorf
03.04.2024 14:00 - 18:00 Uhr Gebiet des UW Stollnkirchen
04.04.2024 14:00 - 17:30 Uhr Gebiet des UW Stollnkirchen