Individuelle Netzentgelte

(§ 19 StromNEV)

Letzverbraucher, die verbraucherseitig zur Entlastung der Elektrizitätsnetze zu bestimmten Hochlastzeiten beitragen (atypische Netznutzung), haben die Möglichkeit individuelle Netzentgelte für ihre Netznutzung zu erhalten.

Zur Ermittlung der erheblichen Abweichungen von der Jahreshöchstlast sind im Folgenden die relevanten Hochlastzeitfenster gemäß des Leitfadens der BNetzA zur Genehmigung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV dargestellt.

Die angegebenen Hochlastzeitfenster liegen ausschließlich an Werktagen vor. Wochenenden, Feiertage, maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeit.

Wichtige Information

Sofern die Voraussetzung der gesetzlichen Kriterien erfüllt sind, haben Letztverbraucher die Möglichkeit, einen formlosen schriftlichen Antrag zur Erstellung einer Vereinbarung zur Genehmigung eines individuelleren Netzentgeltes an folgende Adresse zu stellen:

KWH Netz GmbH
Gabelsbergerstraße 25
83527 Haag i. OB
info@kwh-netz.de